Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

- Übersetzungsbüro Alettera Übersetzungen -

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Übersetzungsbüro Alettera Übersetzungen (Übersetzer genannt) und den Auftraggebern (Kunden). Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten also auch für künftige Geschäfte. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden oder Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

2.1 Der Auftraggeber hat den Übersetzer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben bevor das Erzeugnis in die Produktion geht. Erfolgt das nicht, übernimmt der Übersetzer keinerlei Verantwortung für den Text.

2.2 Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

2.3 Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Mängelbeseitigung

3.1 Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

3.2 Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten schriftlich eingegangen ist.

3.3 Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.

4. Haftung

4.1 Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe – nicht aber über die Höhe des vereinbarten Rechnungsbetrages hinaus. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

4.2 Der Übersetzer haftet nicht für Übersetzungsfehler, die dadurch verursacht wurden, dass der Auftraggeber den Übersetzer unrichtig oder unvollständig informiert hat, oder aber die Unterlagen nicht vollständig oder unleserlich übergeben hat.

4.3 Eine Haftung des Übersetzers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

4.4 Eine Haftung für Computerviren, die mittelbare oder unmittelbare Schäden (insbesondere auch Folgeschäden) verursachen, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Übersetzer schützt seine Computer mit aktualisierter Antivirus- und Firewall-Software, um ein Infektionsrisiko zu vermeiden.

4.5 Eine Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt.

5. Verschwiegenheit

5.1 Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die Zusammenarbeit mit anderen Übersetzern stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar.

5.2 Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Übersetzer, dem Kunden und möglichen Erfüllungsgehilfen kann der Übersetzer einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Daten Zugriff nehmen.

6. Vergütung

6.1 Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muß angemessen sein.

6.2 Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

6.3 Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

7. Eigentumsrecht und Urheberrecht

7.1 Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

7.2 Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.

8. Liefertermin

8.1 Die Angabe von Lieferterminen gelten nur dann als verbindlich, wenn diese schriftlich durch den Übersetzer bestätigt werden.

8.2 Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen und jede andere Behinderung der Lieferung befreien den Übersetzer für deren Dauer von der Verpflichtung der Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Auftraggeber Schadensersatz zusteht. Von einem möglicherweise eintretenden Terminverzug wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet.

9. Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers. Die Übersetzungen können auf Wunsch des Auftraggebers per Post, per Fax oder per E-Mail zugesendet werden.

10. Ausführungen durch Dritte

Der Übersetzer darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern er dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und dem Übersetzer. Ein Kontakt zwischen dem Kunden und einem eingesetzten Dritten bedarf einer Einwilligung.

11. Anwendbares Recht

11.1 Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzers.

11.2 Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.